Küche Arbeitsstättenverordnung: Alle Maße, Regeln und ergonomischen Anforderungen

Die Küche Arbeitsstättenverordnung – also die rechtlichen und ergonomischen Anforderungen der deutschen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Küchen – ist ein Thema, das weit mehr Menschen betrifft als auf den ersten Blick erkennbar ist. Ob gewerbliche Küche, Betriebskantine, Gemeinschaftsküche im Büro oder ambitionierte Privatplanung: Die Regelwerke hinter der Arbeitsstättenverordnung liefern die solideste Grundlage für eine Küchenplanung, die wirklich funktioniert, sicher ist und den Körper nicht belastet.

Kurzübersicht: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in gewerblichen Küchen. Konkrete Maßangaben liefern die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – insbesondere zu Bewegungsflächen (min. 1,50 m²), Arbeitshöhen (85–95 cm) und Beleuchtung (min. 200 Lux). Auch für Privatküchen sind diese Richtwerte die beste Grundlage für eine ergonomische, alltagstaugliche Planung.

In unserer täglichen Beratung bei Lieblingsküchen erleben wir immer wieder, dass Kunden zwar ahnen, dass es Vorschriften für Küchenmaße gibt – aber nicht wissen, welche Werte wirklich verbindlich sind und welche nur Empfehlungen darstellen. Dieser Artikel räumt mit Unklarheiten auf, liefert konkrete Zahlen und zeigt, wie eine professionelle Küchenplanung alle relevanten Anforderungen von Anfang an berücksichtigt.

Was ist die Arbeitsstättenverordnung – und was hat sie mit Küchen zu tun?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes erlassen wurde. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass Beschäftigte vor Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit geschützt sind. Ergänzt wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die als konkretisierende Normen verbindliche Richtwerte für einzelne Bereiche liefern.

Für Küchen besonders relevant sind die ASR A1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen), ASR A1.7 (Türen und Tore), ASR A1.8 (Verkehrswege), ASR A3.4 (Beleuchtung) und ASR A4.1 (Sanitärräume). Gewerbliche Küchen – also Restaurantküchen, Kantinen, Großküchen in Krankenhäusern, Schulen oder Betrieben – fallen direkt in den Geltungsbereich.

Privatküchen sind formal ausgenommen. Dennoch nutzen erfahrene Küchenplaner die Maßangaben der ASR als Qualitätsmaßstab – weil sie jahrzehntelange ergonomische Forschung und praktische Erfahrung bündeln.

Kurzantwort: Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, gewerbliche Küchen sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten. Konkrete Maßangaben liefern die ASR-Normen. Für Privatküchen gilt die ArbStättV formal nicht, ihre ergonomischen Richtwerte sind jedoch die beste Planungsgrundlage für komfortables und sicheres Arbeiten in der Küche.

Welche Normen ergänzen die Arbeitsstättenverordnung für Küchen?

Neben der ArbStättV und den ASR spielen weitere Regelwerke eine Rolle. Die DIN 18040 regelt barrierefreies Bauen und liefert Mindestvorgaben für rollstuhlgerechte Küchenplanung. Die DIN EN ISO 9241 befasst sich mit ergonomischen Grundsätzen der Arbeitsgestaltung. Die BGR 111 (Berufsgenossenschaftliche Regel für Arbeiten in Küchenbetrieben) enthält spezifische Anforderungen für gewerbliche Küchenbetriebe, von Bodenbelägen bis zur Abluftanlage.

Gilt die Arbeitsstättenverordnung für Büroküchen und Gemeinschaftsküchen?

Ja – Gemeinschaftsküchen und Teeküchen in Büros fallen unter die ArbStättV, wenn sie von Arbeitnehmern genutzt werden. Arbeitgeber sind dann verpflichtet, Mindeststandards einzuhalten: ausreichende Bewegungsflächen, eine funktionierende Abluft, ausreichende Beleuchtung und geeignete Ausstattung. In der Praxis werden diese Anforderungen bei der Büroeinrichtung häufig unterschätzt – was später zu Umbaukosten führt.

Küche Arbeitsstättenverordnung: Die wichtigsten Mindestmaße im Überblick

Die meisten Planungsfehler entstehen durch zu geringe Abstände – zwischen Küchenzeilen, vor Geräten oder in Durchgangsbereichen. Die ASR liefert hier verbindliche Mindestwerte, die gleichzeitig als Qualitätsmaßstab für jede professionelle Küchenplanung dienen.

Bereich Mindestmaß laut ASR Empfehlung für Privatküchen
Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz min. 1,50 m², keine Seite unter 1,00 m mind. 1,20 m Gangbreite
Lichte Weite zwischen zwei Küchenzeilen mind. 1,20 m (Gegenüberaufstellung) 1,20–1,50 m ideal
Mindestbreite Verkehrsweg (1 Person) mind. 0,60 m mind. 0,90 m
Mindestbreite Verkehrsweg (2 Personen) mind. 1,00 m 1,20 m empfohlen
Arbeitshöhe (stehend) ASR A1.7: 85–95 cm individuell nach Körpergröße
Raumhöhe (Küchen als Arbeitsraum) mind. 2,50 m (bis 100 m² Grundfläche) 2,50 m Standard
Beleuchtung Arbeitsfläche mind. 200 Lux (ASR A3.4) 300–500 Lux ideal
Mindesttiefe Unterschrank-Arbeitsfläche mind. 55 cm 60 cm Standard
Kurzantwort: Die wichtigsten Mindestmaße laut ASR für Küchen: Bewegungsfläche min. 1,50 m² (keine Seite unter 1,00 m), lichte Weite bei Gegenüberaufstellung min. 1,20 m, Arbeitshöhe 85–95 cm, Beleuchtung min. 200 Lux. Diese Werte gelten verbindlich für gewerbliche Küchen und sind der ergonomische Goldstandard für Privatküchen.

Ergonomische Küchenplanung: Was die Arbeitsstättenverordnung für Privatküchen bedeutet

Unsere Kunden fragen uns häufig: „Muss ich bei meiner Privatküche auch die Arbeitsstättenverordnung beachten?“ Die ehrliche Antwort ist nein – rechtlich gesehen nicht. Aber wer die ergonomischen Richtwerte ignoriert, plant an den eigenen Bedürfnissen vorbei.

Die Griffzonen sind dabei das A und O. Als optimale Griffzone gilt der Bereich zwischen 60 und 160 cm Höhe – alles, was Sie täglich nutzen, sollte hier griffbereit sein. Schwere Geräte wie ein großes Dampfgarer-Set oder der Standmixer gehören in die untere Zone ab Oberkantentischhöhe, leichte und selten genutzte Dinge in die obere Zone bis unter die Decke.

Ein typischer Planungsirrtum, den wir in der Beratung immer wieder korrigieren: zu schmale Gänge zwischen Kücheninsel und Küchenzeile. Wer 80 cm plant, weil das „reicht um durchzugehen“, unterschätzt, wie eng es wird, wenn eine zweite Person gleichzeitig in der Küche arbeitet oder der Backofen aufgeklappt ist. Wir empfehlen hier konsequent mindestens 1,20 m – angelehnt an die ASR-Vorgabe für gewerbliche Küchen.

Kurzantwort: Die Arbeitsstättenverordnung gilt formal nicht für Privatküchen, ihre ergonomischen Richtwerte sind jedoch der beste Planungsmaßstab. Bewegungsfreiheit, optimale Griffzonen (60–160 cm Höhe) und ausreichende Gangbreiten (min. 1,20 m) machen den Unterschied zwischen einer schönen und einer wirklich alltagstauglichen Küche.

Welche Arbeitshöhe ist für eine Privatküche ergonomisch richtig?

Die individuelle Arbeitshöhe ist einer der wichtigsten und gleichzeitig am häufigsten vernachlässigten Planungsparameter. Der Standardwert von 90 cm Oberkantenhöhe passt gut für Personen zwischen 170 und 180 cm Körpergröße. Wer kleiner oder größer ist, sollte individuell planen.

Die praktische Formel: Ellbogen im hängenden Zustand messen, dann 10 bis 15 cm abziehen. Bei 160 cm Körpergröße liegt die ideale Arbeitshöhe bei etwa 82–84 cm, bei 190 cm bei etwa 95–98 cm. Lieblingsküchen plant Küchenzeilen auf Wunsch mit angepassten Sockelunterbauten oder höhenvariablen Unterschränken, um exakt diese individuelle Höhe zu erreichen.

Welche Mindestbreite braucht eine funktionale Küchenzeile?

Für eine Einzeilenküche empfehlen wir eine Mindestlänge von 2,40 m Arbeitsfläche, damit Schneiden, Spülen und Kochen komfortabel nebeneinander möglich sind. Bei einer L-Küche oder U-Küche verteilen sich die Arbeitsbereiche natürlicher, was sowohl ergonomisch als auch praktisch vorteilhaft ist. Die lichte Gangbreite sollte in keinem Fall unter 90 cm fallen – das entspricht der untersten Empfehlungsgrenze der ASR und lässt in der Praxis kaum komfortables Arbeiten zu.

Gewerbliche Küchen: Was die Arbeitsstättenverordnung konkret vorschreibt

In gewerblichen Küchen – von der Restaurantküche bis zur Schulkantine – ist die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung keine Frage der Präferenz, sondern rechtliche Pflicht. Verstöße können zu behördlichen Beanstandungen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Betriebsschließung führen.

Neben den bereits genannten Maßangaben schreibt die ArbStättV für gewerbliche Küchen vor:

  • Bodenbeläge müssen rutschfest, leicht zu reinigen und chemisch beständig sein (ASR A1.5/1,2 und BGR 111).
  • Abluftanlagen müssen Wrasen, Fette und Dampf zuverlässig abführen – Umluft allein ist in gewerblichen Küchen in der Regel nicht ausreichend.
  • Handwaschbecken müssen separat von Spülbecken vorhanden sein und leicht erreichbar sein (ASR A4.1).
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen in unmittelbarer Nähe vorhanden und zugänglich sein.
  • Elektrische Installationen müssen den Anforderungen für feuchte Räume entsprechen (Spritzwasserschutz, IP-Schutzklassen).

Nach über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Küchenplanung wissen wir: Wer diese Anforderungen von Anfang an in die Planung einbezieht, spart erhebliche Kosten gegenüber nachträglichen Umbauten. Eine professionelle Planung beginnt nicht mit dem Möbelkatalog, sondern mit der Grundrissanalyse und der Klärung aller technischen Rahmenbedingungen.

Kurzantwort: Gewerbliche Küchen müssen die Arbeitsstättenverordnung verbindlich einhalten: rutschfeste Böden, separate Handwaschbecken, leistungsfähige Abluftanlagen und klar dimensionierte Bewegungsflächen. Wer diese Anforderungen von Beginn der Planung an berücksichtigt, vermeidet kostspielige Nachrüstungen und behördliche Beanstandungen.

Welche Abluftanforderungen gelten für Küchen laut Arbeitsstättenverordnung?

Die ASR A3.6 schreibt vor, dass Arbeitsräume ausreichend und zugfrei mit Frischluft versorgt werden müssen. In Küchen bedeutet das konkret: entstehende Dämpfe, Fettaerosole und Gerüche müssen über eine leistungsfähige Abluftanlage direkt nach außen abgeführt werden. Die Förderleistung richtet sich nach der Intensität der Küchennutzung – in gewerblichen Großküchen werden Abluftmengen von mehreren tausend Kubikmetern pro Stunde erreicht.

Für Privatküchen gilt: Eine Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb ist die effizienteste Lösung, um Feuchtigkeit, Gerüche und Fettpartikel aus dem Raum zu entfernen. Wo keine Außenwandöffnung möglich ist, bietet eine hochwertige Umluftlösung mit Aktivkohlefilter eine sinnvolle Alternative – jedoch ohne die Feuchtigkeitsreduktion der echten Abluft. Mehr zur Planung der richtigen Abluftlösung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Die Küche Arbeitsstättenverordnung in der Planungspraxis: 6 Schritte zur regelkonformen Küche

Ob gewerbliche Küche oder großzügige Privatküche nach ergonomischen Maßstäben: Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie wir bei Lieblingsküchen systematisch vorgehen, um alle Anforderungen zu erfüllen.

In 6 Schritten zur ergonomisch und rechtssicher geplanten Küche

  1. Bewegungsflächen prüfen: Mindestens 1,20 m lichte Weite vor allen Arbeitsbereichen – keine Ausnahmen.
  2. Individuelle Arbeitshöhe festlegen: Ellbogenhöhe minus 10–15 cm ergibt die Oberkantenhöhe der Arbeitsplatte.
  3. Durchgangsbreiten sicherstellen: Alle Verkehrswege mindestens 60 cm, Hauptwege mindestens 1,00 m.
  4. Griffzonen einplanen: Täglich genutztes kommt in die optimale Zone 60–160 cm, schweres nach unten.
  5. Beleuchtung und Belüftung klären: Mindestens 200 Lux auf Arbeitsflächen, Abluft oder leistungsstarke Umluft einplanen.
  6. Professionelle Küchenplanung beauftragen: Ein erfahrenes Studio kennt alle Anforderungen und setzt sie maßgenau um.

Barrierefreie Küchen: Was DIN 18040 und Arbeitsstättenverordnung gemeinsam fordern

Für Küchen, die auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität genutzt werden – ob im privaten oder gewerblichen Kontext – gelten erweiterte Anforderungen. Die DIN 18040-2 (barrierefreies Wohnen) definiert Mindestmaße für rollstuhlgerechte Küchen, die über die ArbStättV-Anforderungen hinausgehen.

Konkret: Vor Herd, Spüle und Einbaukühlschrank muss eine Wendefläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m vorhanden sein. Unterschränke sollten unterfahrbar sein – mindestens 30 cm Tiefe, 67 cm Höhe und 90 cm Breite unter der Arbeitsfläche. Steckdosen und Schalter liegen im Bereich 40 bis 85 cm über dem Fertigfußboden.

Höhenverstellbare Küchenzeilen, die zwischen 72 und 90 cm variieren, ermöglichen es, dieselbe Küche sowohl sitzend als auch stehend komfortabel zu nutzen. Lieblingsküchen plant auf Wunsch vollständig barrierefrei – sowohl für barrierefreies Wohnen als auch für gewerbliche Anforderungen.

Kurzantwort: Barrierefreie Küchen nach DIN 18040-2 benötigen eine Wendefläche von 1,50 × 1,50 m vor Herd, Spüle und Kühlschrank sowie unterfahrbare Unterschränke. Höhenverstellbare Küchenzeilen zwischen 72 und 90 cm ermöglichen komfortables Arbeiten sowohl im Sitzen als auch im Stehen.

Beleuchtung in der Küche: Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung verstehen

Licht ist in der Küche kein dekoratives Element – es ist eine Sicherheitsfrage. Die ASR A3.4 schreibt für Küchen als Arbeitsräume eine mittlere Nennbeleuchtungsstärke von mindestens 200 Lux vor. An Arbeitsplätzen mit präzisen Tätigkeiten – Schneiden, Portionieren, Anrichten – empfiehlt die Norm 500 Lux.

In der Praxis reicht die allgemeine Deckenbeleuchtung selten aus, weil sie durch den eigenen Körper abgeschattet wird. Eine gezielte Unterbaubeleuchtung unter den Oberschränken, die die Arbeitsfläche direkt von oben beleuchtet, ist deshalb keine Spielerei sondern eine ergonomische Notwendigkeit. LED-Streifen oder Spotleuchten unter den Oberschränken sollten Farbtemperaturen zwischen 3.000 und 4.000 Kelvin haben – warmweiß bis neutralweiß, damit Lebensmittelfarben natürlich wirken.

Für die Küchenplanung 2026 empfehlen wir außerdem ein dreistufiges Lichtkonzept: Grundbeleuchtung für die allgemeine Raumorientierung, Arbeitsplatzbeleuchtung direkt auf den Arbeitsflächen und eine Akzentbeleuchtung, die die Küche auch atmosphärisch inszeniert – etwa im Inneren von Glashängeschränken oder als Sockelbeleuchtung unter der Kücheninsel.

Einen tiefer gehenden Blick auf die optimale Planung der Dunstabzugshaube und die damit verbundene Beleuchtung direkt über dem Kochfeld lohnt sich ebenfalls – diese ist nicht nur für die Abluft, sondern auch als direkte Kochfeldbeleuchtung wichtig.

Küchenplanung 2026: Wie Lieblingsküchen alle Anforderungen systematisch umsetzt

Bei Lieblingsküchen beginnt die Planung nicht mit der Frage „Welche Front gefällt Ihnen?“ – sondern mit einer gründlichen Bestandsaufnahme der räumlichen Gegebenheiten und individuellen Nutzungsanforderungen. Wir haben den Beratungsprozess auf 9 systematische Schritte aufgebaut, die sicherstellen, dass keine ergonomische oder technische Anforderung übersehen wird.

Schritt eins ist die Bedarfsermittlung: Wer kocht wie oft und mit wie vielen Personen gleichzeitig? Welche Geräte werden täglich genutzt? Gibt es besondere körperliche Anforderungen – Körpergröße, Mobilität, Linkshändigkeit? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, beginnt die eigentliche Planung.

In unserer Studio-Beratung in Rostock (Am Warnowufer und Küchen am Hopfenmarkt in der Stadtmitte) sowie in Schwerin arbeiten wir mit 3D-Planungssoftware, die Bewegungsflächen, Griffzonen und Lichtkonzepte exakt darstellt – bevor auch nur ein einziger Schrank bestellt wird. Unser eigenes Montageteam stellt sicher, dass das Geplante auch exakt so umgesetzt wird: keine Überraschungen, keine Verantwortungslücken.

Wer außerhalb von Rostock oder Schwerin lebt, kann über unser Netzwerk an Partnerstudios bundesweit auf dieselbe Beratungsqualität zurückgreifen. Die Online-Beratung ermöglicht zudem eine vollständige Planung ohne persönlichen Studiobesuch – praktisch, wenn die Zeit knapp ist oder der Weg zu weit.

Wenn Sie gerade die teuersten Fehler beim Küchenkauf vermeiden möchten, lohnt sich auch ein Blick auf unseren Ratgeber dazu – ergonomische Fehlplanung gehört zu den kostspieligsten Irrtümern.

Kurzantwort: Lieblingsküchen plant Küchen in 9 systematischen Schritten – von der Bedarfsermittlung bis zur Abnahme. 3D-Planung visualisiert Bewegungsflächen und Griffzonen exakt, bevor bestellt wird. Eigene Montageteams und 5 Jahre Gerätegarantie sichern die Qualität bis zur letzten Schraube.

FAQ: Küche Arbeitsstättenverordnung – Ihre wichtigsten Fragen beantwortet

Was regelt die Arbeitsstättenverordnung für Küchen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die auf dem Arbeitsschutzgesetz basiert und Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten. Für gewerbliche Küchen – Restaurantküchen, Kantinen, Betriebsküchen – legt sie über die ergänzenden Technischen Regeln (ASR) konkrete Mindestmaße für Bewegungsflächen, Raumhöhen, Beleuchtung, Belüftung und Verkehrswege fest. Private Haushaltsküchen sind formal nicht betroffen. Dennoch ist es sinnvoll, die ergonomischen Richtwerte der ArbStättV als Planungsgrundlage zu nutzen – wer nach diesen Maßen plant, erhält eine Küche, die auch nach Jahren noch komfortabel und körperschonend ist.

Wie viel Platz muss zwischen zwei Küchenzeilen sein?

Für gewerbliche Küchen schreibt die ASR eine lichte Weite von mindestens 1,20 m zwischen gegenüberliegenden Küchenzeilen vor. Für Privatküchen empfehlen wir dasselbe Maß als Mindeststandard – idealerweise 1,20 bis 1,50 m. Bei weniger als 1,00 m Abstand wird die gleichzeitige Nutzung durch zwei Personen sehr eng und unpraktisch. Wenn der Backofen geöffnet ist, eine Person vor der Spüle steht und eine zweite vorbeigeht, sind 1,20 m der absolute Komfortmindestwert. Eine sorgfältige Grundrissanalyse zeigt, welche Küchenform – L, U, Insel oder Einzeile – die verfügbare Fläche optimal ausnutzt.

Muss eine Büroküche die Arbeitsstättenverordnung erfüllen?

Ja – Gemeinschaftsküchen und Teeküchen in Büros fallen als Pausenräume (ASR A4.2) in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung, wenn sie für Arbeitnehmer vorgesehen sind. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ausreichend Sitzplätze, eine Möglichkeit zum Erhitzen von Speisen, fließend Warm- und Kaltwasser und ausreichend Stauraum vorhanden sind. Auch Mindestmaße für Bewegungsflächen gelten hier. In der Praxis werden diese Anforderungen bei Büroeinrichtungen häufig unterschätzt – mit Konsequenzen bei Betriebsbesichtigungen durch Berufsgenossenschaften oder Arbeitsschutzbehörden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsstättenverordnung und ASR?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist das übergeordnete Gesetzeswerk – sie definiert die grundlegenden Schutzziele und Pflichten des Arbeitgebers, jedoch ohne detaillierte Zahlenwerte. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind von einem Ausschuss beim Bundesministerium für Arbeit erarbeitete Konkretisierungen, die spezifische Maße und Anforderungen für einzelne Bereiche festlegen. Wer die ASR einhält, gilt als gesetzeskonform im Sinne der ArbStättV. Es ist jedoch auch möglich, auf andere Weise nachzuweisen, dass die Schutzziele der ArbStättV erfüllt sind.

Kann Lieblingsküchen auch gewerbliche Küchen planen?

Lieblingsküchen ist primär auf hochwertige Einbauküchen für private Haushalte spezialisiert – mit dem Schwerpunkt auf individuelle Beratung, maßgenaue Planung und professionelle Montage durch eigene Teams. Für gewerbliche Großküchen empfehlen wir spezialisierte Fachplaner, die mit den spezifischen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen nach BGR 111 und HACCP vertraut sind. Für Büroküchen, Gemeinschaftsküchen in kleineren Betrieben oder Einliegerwohnungen übernehmen wir gerne die vollständige Planung und Montage – hier bringen wir die ideale Kombination aus ergonomischer Expertise und hochwertiger Ausführung mit. Mehr über unser Leistungsspektrum erfahren Sie auf unserer Webseite.

Welche Mindestmaße schreibt die Arbeitsstättenverordnung für gewerbliche Küchen vor?

Die ASR A1.2 fordert an jedem Arbeitsplatz eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m² – keine Seite darf dabei kürzer als 1,00 m sein. Vor Arbeitsgeräten wie Herden oder Ausgabestationen muss die lichte Tiefe mindestens 1,20 m betragen. Verkehrswege für eine Person müssen mindestens 0,60 m breit sein, für Hauptwege mit regelmäßigem Zweipersonenverkehr mindestens 1,00 m.

Muss ich als Gastronom die Arbeitsstättenverordnung für meine Restaurantküche einhalten?

Ja, als Arbeitgeber in der Gastronomie sind Sie verpflichtet, die Arbeitsstättenverordnung und die ergänzenden ASR-Regeln einzuhalten. Die BGR 111 der Berufsgenossenschaft konkretisiert diese Anforderungen speziell für Küchenbetriebe. Bei Verstoß drohen behördliche Beanstandungen, Bußgelder und im Wiederholungsfall Betriebsschließungen. Eine professionelle Küchenplanung, die diese Normen von Anfang an berücksichtigt, ist also nicht nur komfortsteigernd, sondern rechtlich notwendig.

Welche Raumhöhe ist für eine gewerbliche Küche vorgeschrieben?

Gemäß ASR A1.2 müssen Arbeitsräume bis 50 m² Grundfläche mindestens 2,50 m lichte Höhe haben. Bei 50 bis 100 m² sind es ebenfalls 2,50 m, darüber hinaus steigen die Anforderungen auf 2,75 m und mehr. In bestehenden Gebäuden können Ausnahmeregelungen gelten, wenn nachgewiesen wird, dass trotz geringerer Raumhöhe keine Gesundheitsgefährdung besteht.

Was sind die ergonomischen Griffzonen in der Küchenplanung und wo kommen sie her?

Die Griffzonen in der Küchenplanung sind aus der ergonomischen Arbeitsgestaltung nach DIN EN ISO 9241 abgeleitet und beschreiben die Höhenbereiche, in denen Menschen ohne Verrenkungen greifen können. Die optimale Griffzone liegt zwischen 60 und 160 cm – hier sollte alles Tägliche verstaut sein. Unter 60 cm ist die untere Griffzone für schwere Gegenstände, über 160 cm die obere für Selteneres. Diese Zonierung ist fester Bestandteil unserer Küchenplanung bei Lieblingsküchen.

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