Muss ich Mitarbeitern eine Küche stellen? Rechtslage, Pflichten und smarte Lösungen
Muss ich Mitarbeitern eine Küche stellen — diese Frage stellen sich Arbeitgeber, Geschäftsführer und Büroplaner regelmäßig, spätestens wenn das Team wächst oder ein neuer Standort bezogen wird. Die kurze Antwort: Eine vollwertige Küche ist in Deutschland nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, wohl aber ein geeigneter Pausenraum mit definierten Mindestausstattungsmerkmalen wie Kühlmöglichkeit, Aufwärmgelegenheit und Spülbecken. Welche Pflichten konkret gelten, ab wann sie greifen und wie eine smarte, professionell geplante Lösung aussieht, erklären wir in diesem Artikel vollständig.
Was sagt das Gesetz: Muss ich Mitarbeitern eine Küche stellen?
Die rechtliche Grundlage findet sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie in der dazugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1. Diese Regelwerke definieren Anforderungen an Pausenräume und Sanitärbereiche — nicht an Küchen im wohnlichen Sinne, aber an deren funktionale Entsprechung im Arbeitskontext.
Konkret bedeutet das: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte während der Pause die Möglichkeit haben, mitgebrachte Speisen aufzuwärmen, Lebensmittel zu kühlen und sich Hände zu waschen. Das sind die drei Kernanforderungen, die sich direkt aus der ASR A4.1 ableiten lassen.
Eine Einbauküche mit Herdfeld, Backofen und umfangreicher Küchenzeile ist dabei nicht das gesetzliche Ziel — aber sie ist eine praktische und elegante Lösung, die alle Anforderungen auf einmal erfüllt und darüber hinaus erheblich zur Arbeitsplatzqualität beiträgt.
Welche Gesetze regeln die Pausenraumpflicht konkret?
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §6 sowie die ASR A4.1 „Sanitärräume“ und ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“. Diese Technischen Regeln konkretisieren die abstrakten Anforderungen der Verordnung und geben Arbeitgebern klare Orientierung.
Ergänzend dazu gelten branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die in bestimmten Sektoren — etwa Baugewerbe, Lebensmittelverarbeitung oder Gesundheitswesen — weitergehende Anforderungen stellen können.
Was genau schreibt die ASR A4.2 für Pausenräume vor?
Die ASR A4.2 legt fest, dass Pausenräume ausreichend groß, belüftet, beleuchtet und beheizt sein müssen. Sie müssen Tische und Sitzgelegenheiten in ausreichender Zahl enthalten — als Richtwert gilt eine Fläche von mindestens einem Quadratmeter pro gleichzeitig anwesendem Nutzer, mindestens jedoch sechs Quadratmeter Grundfläche.
Darüber hinaus schreibt die Regel eine Möglichkeit zur Aufbewahrung und zum Aufwärmen von Speisen sowie eine Spülgelegenheit mit warmem und kaltem Wasser vor. Trinkwasser muss ebenfalls zugänglich sein. All das lässt sich mit einer kompakten, gut geplanten Pantryküche oder einer vollständigen Küchenzeile hervorragend umsetzen.
Ab wie vielen Mitarbeitern muss ich eine Küche oder einen Pausenraum stellen?
Diese Frage ist eine der meistgestellten in unserer Beratungspraxis — und die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Die Mitarbeiterzahl ist nur einer davon.
| Mitarbeiterzahl / Situation | Rechtliche Anforderung | Empfohlene Lösung |
|---|---|---|
| Bis 4 Mitarbeiter | Keine explizite Pausenraumpflicht, aber Aufwärm- und Kühlmöglichkeit empfohlen | Pantryküche oder Küchenzeile in vorhandenem Raum |
| 5–9 Mitarbeiter | Pausenzone oder geeigneter Raum mit Mindestausstattung erforderlich | Kompakte Küchenzeile mit Kühlgerät, Aufwärmmöglichkeit, Spülbecken |
| Ab 10 Mitarbeiter | Eigener Pausenraum mit vollständiger Ausstattung gesetzlich Pflicht (ASR A4.2) | Vollwertige Mitarbeiterküche mit maßgefertigter Planung |
| Körperlich belastende Tätigkeiten | Pausenraum unabhängig von Mitarbeiterzahl vorgeschrieben | Strapazierfähige, hygienische Küchenlösung mit robusten Oberflächen |
| Schicht- und Nachtarbeit | Aufwärmmöglichkeit für warme Mahlzeiten ausdrücklich vorgeschrieben | Küche mit Kochfeld und Dampfgarer für flexible Nutzungszeiten |
Was gilt bei Homeoffice und hybriden Arbeitsmodellen 2026?
In der modernen Arbeitswelt 2026 sind hybride Modelle längst Standard. Wenn Mitarbeiter nur teilweise im Büro sind, ändert das die Bedarfsberechnung: Maßgeblich ist stets die maximale gleichzeitig anwesende Mitarbeiterzahl, nicht die Gesamtbelegschaft.
Das bedeutet: Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern, von denen höchstens acht gleichzeitig vor Ort sind, fällt möglicherweise unter eine andere Ausstattungspflicht als ein Unternehmen mit 20 Vollzeit-Präsenz-Mitarbeitern. Wir empfehlen, das Nutzungsprofil realistisch zu analysieren, bevor eine Entscheidung über Größe und Ausstattung der Mitarbeiterküche getroffen wird.
Was muss eine Mitarbeiterküche mindestens enthalten?
In unserer täglichen Beratung erleben wir, dass viele Arbeitgeber unsicher sind, welche Ausstattung gesetzlich gefordert ist und welche darüber hinausgeht. Diese Unterscheidung ist wichtig — sowohl für die Budgetplanung als auch für die spätere Nutzungszufriedenheit.
- ✅ Spülgelegenheit mit kaltem und warmem Wasser
- ✅ Kühlmöglichkeit für mitgebrachte Lebensmittel (Einbaukühlschrank oder Standgerät)
- ✅ Aufwärmmöglichkeit für Speisen (Mikrowelle, Kochfeld oder Dampfgarer)
- ✅ Tische und Sitzgelegenheiten in ausreichender Anzahl
- ✅ Trinkwasserzugang in unmittelbarer Nähe
- ✅ Ausreichende Beleuchtung und Belüftung
- ✅ Heizung auf mindestens 21 °C während der Nutzung
- ⭐ Empfohlen: Geschirrspüler, ausreichend Stauraum für Geschirr und Lebensmittel, abschließbare Fächer
- ⭐ Empfohlen: Gute Abluftlösung, um Geruchsbelästigung für Arbeitsräume zu vermeiden
Besonderes Augenmerk sollte auf die Abluftanlage gelegt werden. Wer Mitarbeitern ermöglicht, warme Mahlzeiten zuzubereiten oder aufzuwärmen, muss sicherstellen, dass Gerüche und Dampf nicht in die angrenzenden Arbeitsbereiche ziehen. Hier lohnt sich eine professionelle Planung — denn eine falsch dimensionierte oder falsch positionierte Abzugshaube kann im Nachhinein teuer zu korrigieren sein.
Welche Arbeitsplattenmaterialien sind für Mitarbeiterküchen besonders geeignet?
Mitarbeiterküchen werden deutlich intensiver genutzt als Privatküchen. Während eine Haushaltsküche vielleicht drei- bis fünfmal täglich genutzt wird, kann eine Büroküche bei 30 Mitarbeitern und mehreren Pausen weit über 50 Nutzungsvorgänge pro Tag verzeichnen.
Für solche Belastungsszenarien empfehlen wir Arbeitsplatten aus Feinsteinzeug, Mineralwerkstoff oder HPL-Schichtstoff in hoher Stärke (mindestens 38 mm). Diese Materialien sind kratz- und hitzeresistent, fugenlos versiegelbar und damit leicht hygienisch zu reinigen — ein entscheidender Vorteil in gewerblich genutzten Küchen, wo Hygienestandards besonders wichtig sind.
Hochglanzfronten sind optisch ansprechend, zeigen in stark frequentierten Küchen jedoch Fingerabdrücke und Kratzer schneller. Matt strukturierte Oberflächen oder grifflose Fronten mit Push-to-open-Funktion haben sich in der Praxis als pflegeleichter erwiesen.
Muss ich Mitarbeitern eine Küche stellen — oder reicht eine Teeküche?
Der Begriff „Teeküche“ ist rechtlich nicht definiert, hat sich aber im Sprachgebrauch für eine Minimalausstattung mit Wasserkocher, kleinem Kühlgerät und Spülbecken etabliert. Ob das ausreicht, hängt — wie so oft — von den konkreten Umständen ab.
Bei Tätigkeiten in klimatisierten Büros, bei denen keine körperliche Belastung vorliegt, und wenn in der Nähe gastronomische Angebote zugänglich sind, kann eine Teeküche die gesetzlichen Anforderungen unter Umständen erfüllen. Bei Schichtarbeit, körperlicher Arbeit oder wenn Mitarbeiter keine Möglichkeit haben, anderweitig warme Mahlzeiten zu erhalten, reicht sie in der Regel nicht aus.
Unsere Kunden fragen uns häufig: „Können wir nicht einfach eine Mikrowelle aufstellen und sind damit fertig?“ Die Antwort ist: Das hängt davon ab. Eine einzelne Mikrowelle auf einem Tisch ohne Spülmöglichkeit, ohne Kühlung und ohne ausreichende Sitzgelegenheiten erfüllt die gesetzlichen Anforderungen typischerweise nicht. Es braucht ein Gesamtkonzept.
Mitarbeiterküche als strategische Investition in die Arbeitgebermarke
Weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus ist eine gut geplante Mitarbeiterküche in 2026 ein handfestes Employer-Branding-Instrument. In Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmendem Wettbewerb um Talente sind Arbeitsumgebungsqualität und Wohlfühlatmosphäre entscheidende Faktoren bei der Arbeitgeberwahl.
Studien zeigen konsistent, dass Mitarbeiter, die eine echte Möglichkeit zur Erholung und Regeneration in der Pause haben, produktiver, zufriedener und loyaler sind. Eine Küche ist dabei mehr als ein Raum zum Essen — sie ist ein sozialer Knotenpunkt, an dem informeller Austausch, kollegiale Bindung und kreative Gespräche entstehen.
Nach über 30 Jahren Erfahrung in der Planung von Küchenprojekten — von privaten Einbauküchen bis zu gewerblichen Gemeinschaftsküchen — können wir bestätigen: Investitionen in hochwertige, professionell geplante Küchenlösungen zahlen sich langfristig aus. Die Nutzungsintensität im gewerblichen Bereich verlangt dabei Qualität, die über das hinausgeht, was ein günstigstes Standardangebot bieten kann.
Wie lässt sich eine Mitarbeiterküche in kleinen Räumen optimal planen?
Gerade in Büros älterer Baujahre oder in Mietobjekten sind die zur Verfügung stehenden Räume oft kompakt und unregelmäßig geschnitten. Standardmaße aus dem Katalog passen hier selten optimal — ein klassischer Irrtum, den wir in der Beratung immer wieder erleben.
Eine maßgefertigte Planung berücksichtigt jede Nische, jeden Versatz und jeden Anschluss. Durch clevere Raumnutzung — etwa Hochschränke bis zur Decke, integrierte Apothekerschränke für Kleinteilstauraum oder Unterbaugeräte statt freistehender Lösungen — lässt sich selbst auf zwölf bis fünfzehn Quadratmetern eine funktionale und ansprechende Mitarbeiterküche realisieren, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und darüber hinaus echten Komfort bietet.
Wer sich für die Möglichkeiten eines Apothekerschranks als platzsparende Stauraumlösung interessiert, findet bei uns ausführliche Informationen und Planungsbeispiele. Auch bei der Frage, welche Abzugshaubentypen für gewerblich genutzte Gemeinschaftsküchen am besten geeignet sind, beraten wir praxisnah und herstellerneutral.
Hygiene und Wartung: Was Arbeitgeber bei Mitarbeiterküchen beachten müssen
Eine Mitarbeiterküche unterliegt anderen Hygieneanforderungen als eine Privatküche. Auch wenn der Betrieb keine Lebensmittel gewerblich verarbeitet, gelten Grundsätze der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) dann, wenn Speisen zubereitet werden, die an Mitarbeiter ausgegeben werden.
Für reine Pausenräume ohne Kantinencharakter sind die Anforderungen geringer — aber dennoch vorhanden. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass:
- Arbeitsflächen leicht zu reinigen und desinfizierbar sind
- Kühlgeräte regelmäßig gereinigt und auf korrekte Temperaturen (unter 7 °C) kontrolliert werden
- Schmutzwasserleitungen korrekt installiert und regelmäßig gewartet werden
- Belüftung ausreichend ist, um Schimmelbildung zu verhindern
- Klare Reinigungspläne und Verantwortlichkeiten definiert sind
Nahtlose, fugenlose Oberflächen — zum Beispiel aus Mineralwerkstoff — erleichtern die tägliche Reinigung erheblich. In Verbindung mit einem integrierten Spülbecken ohne Aufkantung ergeben sich keine Schmutznischen, was die Hygienestandards signifikant verbessert.
Muss ich Mitarbeitern eine Küche stellen — und wer plant und montiert sie professionell?
Wenn die Entscheidung für eine Mitarbeiterküche gefallen ist, stellt sich die Frage der Umsetzung. Viele Unternehmen unterschätzen dabei, wie komplex die Planung einer gewerblich genutzten Küche ist — und welche Fehler teuer werden können.
Ein häufiger Irrtum lautet: „Wir kaufen einfach fertige Module und lassen sie von einem Handwerker aufstellen.“ Das klingt nach einer kostengünstigen Lösung, hat aber in der Praxis oft gravierende Nachteile: fehlende Abstimmung zwischen Elektro, Wasser und Möblierung, mangelnde Berücksichtigung von Belüftungsanforderungen, unzureichender Stauraum für die tatsächliche Nutzungsintensität — und am Ende höhere Gesamtkosten durch Nacharbeiten.
Wir bei Lieblingsküchen begleiten Kunden — Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen — von der ersten Idee bis zur finalen Abnahme in neun klar definierten Schritten: von der Bedarfsermittlung über die Planung im Studio bis zu Montage und Abnahme. Unser eigenes Montageteam übernimmt dabei die volle Verantwortung für die handwerkliche Ausführung — kein Schnittstellenproblem zwischen Küchenlieferant und externem Handwerker, sondern alles aus einer Hand.
Wer sich vorab über typische Planungsfehler informieren möchte, dem empfehlen wir unseren Artikel über die drei teuersten Fehler beim Küchenkauf — viele dieser Fehler sind in Bürokontexten genauso relevant wie im Privatbereich.
Kann ich eine Mitarbeiterküche auch online planen lassen?
Ja, absolut. Wir bieten neben der persönlichen Beratung in unseren Studios in Rostock (Am Warnowufer und Küchen am Hopfenmarkt in der Stadtmitte) und Schwerin auch Online-Beratungen an. Gerade für Unternehmen, deren Entscheidungsträger räumlich verteilt sind oder wenig Zeit für Showroombesuche haben, ist die digitale Planung eine komfortable Alternative.
Der Planungsprozess ist dabei identisch: Wir nehmen uns ausreichend Zeit für die Bedarfsermittlung, entwickeln gemeinsam ein Konzept, präsentieren konkrete Planungsvorschläge in 3D und begleiten bis zur Montage. Über unser Netzwerk an Partnerstudios bundesweit können wir auch Kunden in anderen Regionen Deutschlands professionell betreuen.
Steuerliche Aspekte: Ist eine Mitarbeiterküche absetzbar?
Ein häufig unterschätzter Aspekt der Mitarbeiterküche ist die steuerliche Behandlung. Als Betriebsausgabe ist die Investition in eine Gemeinschaftsküche grundsätzlich vollständig absetzbar — sowohl die Anschaffungskosten für Möbel und Einbaugeräte als auch Planungs- und Montagekosten.
Bei der Abschreibung sind die Grenzen der sofortigen Betriebsausgabe (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto) und die Regelabschreibung für Wirtschaftsgüter mit längerer Nutzungsdauer zu beachten. Einbauküchen werden in der Regel über eine Nutzungsdauer von zehn bis dreizehn Jahren abgeschrieben.
Wenn der Arbeitgeber darüber hinaus Lebensmittel oder Mahlzeiten bereitstellt, gelten gesonderte Regelungen zu Sachbezugswerten und Lohnsteuer. Der monatliche Sachbezugswert für Mahlzeiten ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst. Die konkrete steuerliche Gestaltung sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Mitarbeiterküche 2026: Aktuelle Trends und Gestaltungsideen
Die Küchentrends 2026 machen auch vor Mitarbeiterküchen nicht halt. Was in Privatküchen gefragt ist, findet zunehmend auch im gewerblichen Bereich Einzug — denn eine attraktive, moderne Küche sendet die Botschaft: Dieses Unternehmen investiert in seine Mitarbeiter.
Offene Küchenbereiche, die fließend in Lounge- oder Meetingzonen übergehen, sind 2026 besonders gefragt. Anstelle eines geschlossenen Pausenraums entstehen so multifunktionale Bereiche, die sowohl als informelle Meetingzone als auch als Essensbereich dienen. Lieblingsküchen plant und realisiert neben Einbauküchen auch Wohnbereiche und Hauswirtschaftsräume — eine Stärke, die gerade bei der Gestaltung solcher hybrider Zonen zum Tragen kommt.
Nachhaltige Materialien und energieeffiziente Geräte gewinnen in Unternehmenskontexten an Bedeutung — nicht zuletzt wegen ESG-Anforderungen und dem Wunsch, Nachhaltigkeitsziele auch in der Büroausstattung sichtbar zu machen. Geräte mit höchster Energieeffizienzklasse, Arbeitsplatten aus recycelten Materialien und langlebige Frontenmaterialien sind gefragte Optionen.
Intelligente Stauraumlösungen sind im gewerblichen Bereich noch wichtiger als privat. Wenn zwanzig oder dreißig Mitarbeiter gleichzeitig Lunchboxen, Trinkflaschen und persönliche Lebensmittel verstauen möchten, braucht es durchdachte Konzepte: abschließbare Fächer, ausreichend tiefe Kühlgeräte, durchdachte Schubladensysteme. Hier lohnt sich professionelle Planung besonders — denn „es wird schon genug Stauraum geben“ ist einer der teuersten Irrtümer, den wir in der Praxis kennen.
Ergänzend empfehlen wir unseren Überblick zu großvolumigen Kühlschrankoptionen und zur richtigen Nutzung der 0-Grad-Zone im Kühlschrank — beides relevante Themen für Küchen mit vielen Nutzern und unterschiedlichsten Lebensmittelarten.
Häufige Fehler bei der Planung von Mitarbeiterküchen
Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die Stolpersteine, die bei der Planung von Büro- und Gemeinschaftsküchen am häufigsten auftreten. Wer sie kennt, kann sie vermeiden.
- Zu wenig Platz eingeplant: Viele Unternehmen unterschätzen, wie viel Arbeitsfläche tatsächlich benötigt wird, wenn mehrere Personen gleichzeitig die Küche nutzen. Als Richtwert gilt: mindestens 60 cm Arbeitsfläche pro gleichzeitig arbeitender Person.
- Unzureichende Abluftplanung: Eine Mikrowelle oder ein Kochfeld ohne leistungsstarke Abluft führt zu Geruchsbelästigungen in angrenzenden Bereichen — ein häufiger Beschwerdegrund in Büros.
- Zu wenig Kühlkapazität: Ein kleiner Einbaukühlschrank mit 70 Litern ist für dreißig Mitarbeiter schlicht zu klein. Die Kühlkapazität sollte großzügig bemessen und idealerweise auf mehrere Geräte verteilt werden.
- Schlechte Materialwahl: Billige Fronten und dünne Arbeitsplatten halten der täglichen Nutzungsintensität nicht stand und sehen nach wenigen Monaten abgenutzt aus — was die Investition schnell entwertet.
- Keine Verantwortlichkeiten definiert: Ohne klare Reinigungspläne und Zuständigkeiten verkommt auch die schönste Küche schnell zur unordentlichen Ablage. Organisationskultur und Ausstattung müssen zusammenwirken.
FAQ: Mitarbeiterküche und Pausenraum
Muss ich als Arbeitgeber Mitarbeitern eine Küche stellen?
Eine vollwertige Küche ist nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A4.2 schreiben jedoch Pausenräume mit Aufwärm-, Kühl- und Spülmöglichkeit vor — je nach Mitarbeiterzahl und Tätigkeitsart. Ab zehn gleichzeitig anwesenden Mitarbeitern ist ein eigener Pausenraum mit entsprechender Ausstattung in der Regel Pflicht. Eine vollwertige Mitarbeiterküche ist dabei die komfortabelste und rechtssicherste Art, diese Anforderungen zu erfüllen.
Was passiert, wenn ich keinen Pausenraum bereitstelle?
Fehlende Pausenräume können bei Kontrollen durch Gewerbeaufsichtsämter zu Beanstandungen und Auflagen führen. In hartnäckigen Fällen sind Bußgelder möglich. Schwerwiegender ist jedoch oft der Reputationsschaden: Ein Unternehmen, das keine angemessenen Pausenmöglichkeiten bietet, hat es deutlich schwerer, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten — gerade in 2026 mit seinem verschärften Fachkräftemangel.
Wie viel Platz brauche ich für eine Mitarbeiterküche?
Die ASR A4.2 gibt als Orientierung mindestens sechs Quadratmeter Grundfläche für den Pausenraum an, plus mindestens einen Quadratmeter pro gleichzeitig anwesendem Nutzer. Für die eigentliche Küchenzeile empfehlen wir mindestens zwei bis drei laufende Meter bei zehn Nutzern, mehr bei höherer Frequentierung. Enge Räume lassen sich durch maßgefertigte Planung, Hochschränke und intelligente Stauraumlösungen deutlich besser nutzen als mit Standardmodulen. Unsere Planung beginnt immer mit einer genauen Aufmaßaufnahme.
Darf ich Mitarbeiter an den Kosten für die Küche beteiligen?
Die Bereitstellung der Pausenraumausstattung — also Möbel, Geräte und Grundausstattung — ist eine Arbeitgeberpflicht und darf nicht auf Mitarbeiter umgelegt werden. Anders verhält es sich bei optionalen Zusatzleistungen wie bereitgestellten Lebensmitteln, Kaffeemaschinen mit teurem Kaffee oder einem organisierten Lieferdienst — hier sind Kostenbeteiligungsmodelle möglich und üblich. Lassen Sie sich bei spezifischen Fragen von einem Arbeitsrechtsexperten beraten.
Kann eine Mitarbeiterküche auch im Büro selbst untergebracht werden?
Grundsätzlich muss ein Pausenraum räumlich vom Arbeitsbereich getrennt sein, damit er seiner Erholungsfunktion gerecht werden kann — das ist auch rechtlich so vorgesehen. Eine Küchenzeile im Großraumbüro ohne Abtrennung erfüllt die Anforderungen typischerweise nicht. Flexiblere Lösungen wie Glasschiebewände, Raumteiler oder integrierte Loungebereiche mit klarer optischer und akustischer Trennung können jedoch geeignet sein und bieten gleichzeitig moderne, attraktive Arbeitswelten. Wir planen solche Konzepte regelmäßig im Rahmen unserer Wohnbereich- und Büroplanungen.
Gilt für Mitarbeiterküchen eine andere Garantie als für Privatküchen?
Beim Kauf über ein Küchenstudio gelten grundsätzlich die vertraglichen Garantiebedingungen des Herstellers sowie die gesetzliche Gewährleistung. Da Mitarbeiterküchen intensiver genutzt werden als Privatküchen, empfehlen wir ausdrücklich, auf Qualitätsmöbel zu setzen, die für hohe Beanspruchung ausgelegt sind. Bei Lieblingsküchen bieten wir auf ausgewählte Einbaugeräte eine fünfjährige Gerätegarantie — auch das ist ein Argument für professionelle Planung statt Schnellkauf im Möbelhaus.
Ihre Mitarbeiterküche — professionell geplant und montiert
Von der Bedarfsermittlung bis zur Abnahme: Wir planen Ihre Gemeinschaftsküche maßgenau, beraten Sie zu allen rechtlichen Anforderungen und montieren mit unserem eigenen Team — in Rostock, Schwerin und bundesweit über Partnerstudios. Inklusive 5 Jahre Gerätegarantie.











